Kategorie: Gründung

  • Eigene Studie zu Female Investorin & Female Founding initiiert

    Eigene Studie zu Female Investorin & Female Founding initiiert

    Investieren Frauen anders als Männer? Was würde sich ändern, wenn die Landschaft der Investor:innen weiblicher geprägt wäre? Welchen Herausforderungen stehen weibliche Gründerinnen gegenüber, wenn sie an Kapital kommen möchten?

    Auf diese Frage möchten wir bei encourageventures Antworten finden. Deshalb initiiert unser Gründungsmitglied Prof. Dr. Heike Hölzner eine Studie zu diesen Themen. 

    Start-up Managerin Jolina Oelsner hat Heike befragt, was wir von der Studie erwarten können. 

    Jolina: Was genau untersucht ihr?

    Heike: Wir untersuchen, analog zu den Schwerpunkten unseres Vereins, zwei Dinge: 

    1. Mögliche Unterschiede im Investitionsverhalten von Investorinnen im Vergleich zu Investoren. Also nach welchen Kriterien wählen Investorinnen ihre Portfoliounternehmen aus? Bewerten Investorinnen die Eigenschaften/Fähigkeiten einer Gründerin anders? Bewerten Investorinnen bestimmte Geschäftsmodelle anders? Gibt es wahrgenommene Unterschiede in der Beziehung zwischen Investorin und Start-up?
    2. Besondere Herausforderungen, mit denen sich Gründerinnen entlang der verschiedenen Phasen des Gründungsprozesses konfrontiert sehen. Themen von Relevanz sind u.a. der Zugang zu Finanzierung/Investor:innen, zu Netzwerken, zu Förderprogrammen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Teams und anderen relevanten Rahmenbedingungen. 

    Jolina: Mit welchen Partner:innen arbeitet ihr hierbei zusammen?

    Heike: An der Studie arbeiten bisher:

    • Prof. Dr. Heike Hölzner, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW), 
    • Univ.-Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl, Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 
    • Prof. Dr. Beatrix Busse, Universität zu Köln.

    Mit weiteren Partner:innen und Förder:innen sind wir im Gespräch.

    Jolina: Warum macht ihr die Studie – was erhofft ihr euch von ihr?

    Heike: Die Idee zur Studie ist geboren aus unserer Unzufriedenheit mit der aktuellen Datenlage. Denn dass Frauen schwerer an Risikokapital gelangen oder risikoaverser in ihrem Investitionsverhalten sind, wird oft nur mit absoluten Zahlen begründet. Mit dem Anteil am Gesamtvolumen, z.B. oder der durchschnittlichen Dealgröße. Diese Zahlen sind sehr anfällig für Argumente, die die Ursache bei den Frauen selbst sehen. Zum Beispiel, dass sie seltener Venture Capital aufnehmen wollen oder von vornherein um geringere Summen pitchen. 

    Wir glauben, dass das nicht stimmt. Aber um den Beweis anzutreten, brauchen wir bessere Daten. Die wenigen vorliegenden Studien, die sich mit den Zusammenhängen von Geschlecht und Risikokapitalfinanzierung beschäftigen, stammen fast alle aus den USA.

    Unser Ziel ist es, Zusammenhänge aufzudecken und daraus klare Handlungsempfehlungen für die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft abzuleiten. Dann können wir faktenbasiert unsere Forderungen durchsetzen und all die „Totschlagargumente“ da draußen entkräften.

    Jolina: Gibt es schon ein spannendes Zwischenergebnis?

    Heike: Die ersten Zwischenergebnisse werden wir in 2022 veröffentlichen. Spannend ist aber jetzt schon zu sehen, dass uns alle Institutionen, mit denen wir über die Idee der Studie sprechen, darunter Politik, Verbände und Stiftungen, uns bestätigen, dass diese Untersuchung schon lange überfällig ist. Nur hat es bisher niemand gemacht, weil die Untersuchungen sehr aufwändig sind.

    Jolina: Wann wird die Studie veröffentlicht?

    Heike: Das Forschungsprogramm, welches wir uns vorgenommen haben, ist ziemlich umfangreich. Es werden qualitative und quantitative Daten erhoben und anspruchsvolle wissenschaftliche Methoden angewandt.

    Die ersten Zwischenergebnisse aus der qualitativen Befragung der Investorinnen sollen im Herbst 2022 veröffentlicht werden, die Ergebnisse aus der Befragung der Gründerinnen dann Anfang 2023. Nächstes Jahr, um diese Zeit soll alles abgeschlossen und die gesamte Studie veröffentlicht werden.

    Jolina: Danke für deine Zeit!

    Hier könnt ihr euch als Investorin anmelden, wenn ihr ebenfalls bei einer Pitch Night dabei sein wollt.

  • Connect ´n´ Match – Meet Your Start-Up

    Connect ´n´ Match – Meet Your Start-Up

    Am 12. April um 19.30 Uhr haben wir von encourageventures das „Connect ‘n‘ Match – Meet your talent“ Event organisiert. Ziel des digitalen Events war es, Start-Ups in unserem Netzwerk die Möglichkeit zu bieten, potenzielle Co-Founder:innen, Praktikant:innen, Freelancer:innen, etc. zu finden, die sich mit ihrem Know-how in die Start-ups einbringen möchten. Gleichzeitig sollte Jede:r mit Interesse, die Gelegenheit bekommen, einmal in die Welt der Start-ups hineinzuschnuppern. 

    Als Gastgeberin des Events führte Alexa Gorman von encourageventures die Teilnehmer:innen in die Arbeit des Vereins ein und gab eine kurze Übersicht über bisherige Events im Netzwerk. Auch Ina Schlie, die Vereinsvorsitzende, hieß alle Mitglieder willkommen und erläuterte das Ziel des Vereins, mehr Diversität in der Investor:innen-Landschaft zu schaffen, Start-Ups auf holistische und nachhaltige Art zu unterstützen und mit tollen Mentor:innen in Kontakt zu bringen.

    Im Laufe des Events haben sich sechs Start-Ups aus verschiedenen Branchen (u.a. HR, Tech, Financial Services, Consumer Goods) vorgestellt und erklärt, welche Positionen in ihrem Unternehmen noch besetzt werden sollten. Unter anderem gesucht wurden Co-Founder:innen, Mitarbeiter:innen, Chief Technology Officer (CTO), Praktikant:innen und Freelancer:innen.

    Die Start-Ups

    Als erstes Start-Up hat sich Sagefund geführt von Sana Al-Badri vorgestellt, anschließend die Start-Ups Metarina (Nicola Kienzle), Less Waste Box (Anne Kronshage & Salomon Bohlen), Mealify (Martha Schönborn), XR Bootcamp (Rahel Demant) und zuletzt Silber Salon (Joya Silva). Die allgemeine Reaktion auf die Pitches war extrem positiv und Teilnehmer:innen fragten direkt nach mehr Informationen bezüglich der offenen Positionen. Im Anschluss an die Pitches konnten sich Start-ups und Interessenten in „Break-Out Rooms“ miteinander austauschen.

    Wir haben uns sehr gefreut, dieses spannende Event mit euch zu teilen und sehen euch beim nächsten Mal!

    Meldet euer Start-Up gerne in unserem Netzwerk an und folgt uns auf LinkedIn oder Instagram. Dann bekommt ihr rechtzeitig alle Infos zur nächsten Veranstaltung.

  • Interview mit Ludmilla Maurer zu Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups

    Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups werden jetzt auch in Deutschland steuerlich attraktiv. Zu diesem Thema haben wir ein Interview mit Ludmilla Maurer, Fachanwältin für Steuerrecht, geführt. Save the date: Ludmilla gibt am 24. Februar ein Webinar für unsere Mitglieder zu diesem Thema!

    Ab dem 1. Juli 2021 sind Mitarbeiterbeteiligungen am Kapital von Start-Up-Unternehmen steuerlich attraktiver geworden. Was war der Hintergrund für diese gesetzliche Neuregelung?

    Werden Anteile am Unternehmen vergünstigt auf Arbeitnehmer übertragen, so muss der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer gewährte Vergünstigung als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln. Bislang musste die Besteuerung im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile auf den Arbeitnehmer erfolgen. Das obwohl dem Arbeitnehmer keine liquiden Mittel zugeflossen sind. Der Arbeitnehmer musste die darauf anfallende Einkommensteuer aus anderen Mitteln begleichen (sogenanntes Dry Income). Aus diesem Grund war eine echte Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen bisher steuerlich unattraktiv. Start-Ups haben daher regelmäßig auf sog. Phantom Stock Lösungen zurückgegriffen. Diese Problematik wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung beheben. 

    Was waren die eigentlichen Beweggründe für den Gesetzgeber die Neuregelung einzuführen?

    Der Gesetzgeber wollte den Standort Deutschland gerade für Start-Ups attraktiver gestalten. Diese sind ein wichtiger Faktor für das Innovations- und Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft. Start-Ups sollte es daher einfacher gemacht werden, ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, um so hochqualifizierte Fachkräfte leichter für sich gewinnen zu können. Im internationalen Vergleich sind die steuerlichen Rahmenbedingungen hierfür in Deutschland bisher sehr ungünstig gewesen.

    Was genau hat sich in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich verändert?

    Mit Wirkung zum 1.7.2021 hat der deutsche Gesetzgeber einen neuen § 19a EStG eingeführt. Demnach unterliegt die dem Arbeitnehmer gewährte Vergünstigung im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile nicht der Besteuerung. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgt die Besteuerung erst, wenn die Anteile vom Arbeitnehmer (entgeltlich oder unentgeltlich) übertragen werden, also in der Regel mit Exit, oder mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls diese früher erfolgen soll, spätestens aber nach zwölf Jahren. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages ist allerdings der Zeitpunkt der Anteilsübertragung auf den Arbeitnehmer maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Besteuerung erst viel später erfolgt. Dadurch wird nunmehr eine vorübergehende Steuerbefreiung für maximal zwölf Jahre gewährt. Sollten die Anteile zum Zeitpunkt der Besteuerung an Wert verlieren, so kann dieser Wertverlust der Anteile bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt werden. Zudem hat sich der allgemeine Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360,- Euro auf 1.440,- Euro pro Jahr erhöht. 

    Was sind die Voraussetzungen für eine vorübergehende Steuerbefreiung? 

    Die Gründung des Unternehmens, an dem sich die Mitarbeiter beteiligen sollen, darf nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegen. Außerdem muss das Unternehmen zum Zeitpunkt der Übertragung oder im vorangegangen Kalenderjahr als kleines oder mittleres Unternehmen („KMU“) gelten. Um noch als kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, dürfen die folgenden Schwellenwerte nicht überschritten werden: weniger als 250 Mitarbeiter, höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz sowie höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Darüber hinaus muss die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die Neuregelung gilt für all Anteilsübertragungen nach dem 30.6.2021. 

    Was ist nunmehr der größte Vorteil echter Kapitalbeteiligungen gegenüber den Phantom Stocks?

    Im Fall einer echten Kapitalbeteiligung kann der Besteuerungszeitpunkt auf maximal zwölf Jahre hinausgeschoben werden, wobei gleichzeitig die Wertzuwächse der Kapitalbeteiligung sowie zukünftige Gewinnausschüttungen bereits als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren unterliegen und damit in der Regel niedriger besteuert werden. Bei Phantom Stocks erfolgt hingegen in der Regel eine Barzahlung im Zeitpunkt des Exits, die in voller Höhe als Arbeitslohn dem progressiven Steuersatz unterworfen wird. Es lohnt sich daher, bestehende Phantom Stock Plans zu überdenken und eventuell durch echte Kapitalbeteiligungen zu ersetzen bzw. zukünftig echte Mitarbeiterbeteiligungen den Phantom Stock Plans vorzuziehen

  • Gründer:innen entscheiden über die Zukunftsfähigkeit Deutschlands – Was muss sich ändern? Unser Positionspapier

    Gründer:innen entscheiden über die Zukunftsfähigkeit Deutschlands – Was muss sich ändern? Unser Positionspapier

    ES GIBT EINE AKTUALISIERTE FASSUNG VOM MÄRZ 2022 UNTER https://encourage-ventures.com/update-positionspapier-foerderung-start-ups/

    Deutschland bringt bahnbrechende Start-ups und Innovationen hervor. Dies zeigen die Entwicklungen in den Gründungshotspots Hamburg, Berlin und Frankfurt. Die Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und Innovationsstandorts steht bereits seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda und einige Fortschritte wurden erzielt. Dennoch sind wir weit davon entfernt, das vollständige wirtschaftliche Potenzial der deutschen Gründer:innenszene zu nutzen. 

    Die Gründungsquote ist in Deutschland mit 4,8 % deutlich geringer als in vielen vergleichbaren Ländern, beispielsweise den USA (15,4 %), den Niederlanden (11,5 %) und Großbritannien (7,8 %/OECD, 2020). Ein erschwerter Zugang zu Wagniskapital und ein hoher Bürokratieaufwand machen Deutschland als Gründungsstandort unattraktiv. Schnell wachsende Unternehmen wenden sich an ausländische Investoren, und Deutschland verliert dadurch kontinuierlich an Innovations- und Wirtschaftskraft. Der geringe Anteil der frauen- und divers geführten Start-ups verstärkt das strukturelle Problem des Start-up-Ökosystems. Derzeit liegt der Anteil der Gründerinnen in der Start-up-Szene bei lediglich 15,7 %. Die Zusammensetzung der Gründungsteams bestätigt dieses Ungleichgewicht, denn 69,0 % der Start-ups werden von rein männlichen Teams gegründet, wohingegen 20,1 % von gemischten Teams und lediglich 10,9 % von rein weiblichen Teams gegründet werden (Female Founders Monitor, 2020). Der Anteil der Bevölkerung, der sich selbständig machen möchte, sinkt seit 2009 kontinuierlich von 40 % auf 22 % (KfW, 2019). Die Corona Krise hat diese Entwicklung noch weiter verstärkt.

    Um das vollständige Innovationspotenzial der deutschen Start-up Szene nutzen zu können, muss die Politik die Hindernisse für Gründer:innen beseitigen, Rahmenbedingungen für Start-ups insgesamt verbessern und somit Deutschland zu einem attraktiven Standort für Start-ups machen. Die Stärkung von privaten Initiativen, wie beispielsweise Gründer:innennetzwerke, ist ebenfalls essenziell für eine positive Entwicklung des Gründer:innentums in Deutschland.

    1. Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen erleichtern

    Sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich ist der deutsche Venture-Capital Markt relativ klein und mit den führenden Innovationsländern nicht konkurrenzfähig. Die VC-Märkte Großbritanniens und Frankreichs waren in den letzten drei Jahren im Schnitt 2,1- und 1,5-mal größer als der Deutsche. Das Volumen der VC Märkte in den USA und China ist 5,2 und 4,1-mal so groß wie das des deutschen Markts, gemessen an der jeweiligen Wirtschaftskraft des Landes (KfW, 2020).

    Die Schwierigkeit als Start-up in Deutschland Wagniskapital zu erhalten ist während der Wachstumsphase und des Skalierungsprozesses besonders hoch, wenn die benötigten Finanzierungen größere Beträge umfassen. In dieser Phase erhält ein deutsches Unternehmen im Durchschnitt 3,3 Millionen Euro, im Vergleich zu 24 Millionen Euro in den USA (Roland Berger, 2018). So machen sich viele Start-ups auf die Suche nach ausländischen Investoren. An 9 von 10 großen VC-Deals in Deutschland sind ausländische Investoren beteiligt und 51 % der VC-Deals, die ein Volumen von mehr als 50 Millionen Euro umfassen, werden ausschließlich von ausländischen Investoren finanziert (KfW, 2020). So verliert Deutschland nicht nur vielversprechende junge Unternehmen, sondern auch deren Wirtschafts- und Innovationspotenzial. 

    Dieser Trend ist auf europäischer Ebene ebenfalls deutlich zu erkennen. Die Beteiligung europäischer Investoren an Investitionsrunden sinkt von 38 % in der Seed-Phase (1-4 Mio.) auf lediglich 9% in der „Megaround Plus“ Finanzierungsphase (>250 Mio.) (European Startups, 2020). Der erschwerte Zugang zu Kapital in Europa beeinflusst die Erfolgschancen der Start-ups erheblich. Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit nach der Seed-Phase in Europa erfolgreich zu sein 30 % geringer als in den USA. Dies bedeutet nicht, dass europäische Start-ups häufiger scheitern, sondern dass die Entwicklungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase aufgrund von fehlendem Kapital nicht genutzt werden können (McKinsey, 2020). 

    Für weibliche Gründerinnenteams ist die Herausforderung Wagniskapital zu erhalten, um ein Vielfaches größer als für männliche Gründerteams, insbesondere in Bezug auf Investitionen von mehr als 1 Millionen Euro. Der Female Founder Monitor 2020 zeigt, dass lediglich 5,2 % der frauengeführten Start-ups eine Investition von 1 Millionen Euro oder mehr erhalten, während 27,8 % der männergeführten Start-ups eine Investition dieser Größe erhalten haben. Bei Business Angel Investments ist diese Ungleichverteilung bei der Kapitalvergabe ebenfalls zu beobachten. Lediglich 7,7 % der Gründerinnenteams erhalten Business Angel Investments, wohingegen 25,7 % der männlichen Gründerteams diese als Kapitalquelle nutzen.

    Unsere Forderung: 

    Die Bundesregierung hat bereits einen wichtigen Schritt mit der Einrichtung eines 10 Milliarden Euro schweren Zukunftsfonds getätigt, dessen Verwaltung der KfW aufgetragen wurde. Obwohl der Zukunftsfonds ein essenzieller Schritt ist, um den generellen Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, sind weitere Maßnahmen nötig, um das Ungleichgewicht im VC-Markt zu bekämpfen.

    Wir fordern vor diesem Hintergrund, dass die Investmententscheidungen staatlicher Fonds stärker datenbasiert getroffen werden und die Entscheidung auf Basis von Pitches relativiert wird. Denn Studien zeigen, dass das Geschlecht des Entrepreneurs beim Pitch einen extrem großen Einfluss auf die Investmententscheidung hat.  Männliche Gründer werden grundsätzlich von Investoren verstärkt nach den Profitchancen gefragt, wohingegen Gründerinnen deutlich häufiger mit Fragen nach der Risikominimierung und potenziellen Verlusten konfrontiert werden (Hassan et. al. 2020). Entrepreneure, die nach Profitchancen gefragt werden, erhalten im Schnitt das Sechsfache an Wagniskapital der Entrepreneure, die zu Risiko und Verlusten Auskunft geben sollen (Hassan et. al. 2020). Wir fordern daher einen datenbasierten Entscheidungsprozess, denn die Verkaufsdaten aus der Frühphase liefern objektive Indikatoren für die Produktpassung an Kundenbedürfnisse, Marketingfähigkeiten und Kundenbeziehungsmanagement sowie der Qualität des Teams und des CEO’s.

    In den USA ist man bei einigen Fonds genau diesen Weg gegangen: diese Fonds haben bereits den Fokus auf rein datenbasierte Entscheidungen gelegt. Sie haben keine explizite Agenda zur Förderung von Gründerinnen, sondern stellen das finanzielle Interesse an erste Stelle und weisen trotzdem eine deutlich höhere Quote an Investments in frauengeführten Start-ups auf (Hassan et. al. 2020).

    Außerdem fordern wir eine diversere Besetzung der bundeseigenen Fonds in Hinblick auf die Geschlechterverteilung, als es derzeit der Fall ist. Der Anteil der weiblichen Portfoliomanager in großen deutschen Investmentfonds liegt zwischen 17 % und 25 %. Dieser Prozentsatz ist in den Managementpositionen noch geringer. Daher fordern wir eine diverse Besetzung der Managementebenen von bundeseigenen Venture-Capital Fonds.

    Schließlich fordern wir, dass der Dealflow von diversen Teams bearbeitet wird. Solange der Pitch eine so große Rolle bei der Vergabe des Kapitals spielt, ist es essenziell, die Bewertung der Pitches von einem diversen Team durchführen zu lassen. 

    Sollten diese Forderungen nicht implementiert werden, wird das Kapital des Zukunftsfonds die existierende Ungleichverteilung verstärken und die Situation von Gründerinnen nicht maßgeblich verbessern können.

    2. Entrepreneurial Mindset in Bildung und Forschung stärken

    Die Gründungsquote unter den 18-24-Jährigen ist in Deutschland höher als in jeder anderen Altersgruppe. Der Anteil der Start-up-Gründer:innen mit Hochschulabschluss liegt in Deutschland bei fast 84 % und die angewandte, hochkarätige Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, für die Deutschland im Ausland große Anerkennung erfährt, bieten einen perfekten Nährboden für innovative Ausgründungen. Trotzdem liegt die Ausgründungsquote an Universitäten derzeit nur bei 12,5 % (Handelsblatt, 2019). Bereits existierende Fördermaßnahmen, wie die „EXIST-Gründerhochschule“ des BMWis, haben in den vergangenen Jahren zwar wichtige Impulse gesetzt, jedoch lag der Fokus primär auf der Beratung und Förderung konkreter Ausgründungsvorhaben und nicht auf der Förderung des Gründer:innentums im Allgemeinen.

    Um das Potenzial an Schulen und Universitäten weiter zu fördern, müssen im Zuge der längst überfälligen Transformation des Bildungssystems nun Entrepreneurship, Digitalisierung und Nachhaltigkeit einen noch höheren Stellenwert erhalten. Dabei geht es nicht in erster Linie um Gründungskurse und Vermittlung von Fachwissen, sondern um die Entwicklung von Metakompetenzen und den Einsatz neuer didaktischer Ansätze, wie das auf Herausforderung basierende Lehren und Lernen. Dies hat große Ähnlichkeit mit dem Vorgehen von Entrepreneuren in der Praxis. So fördern wir ein Entrepreneurial Mindset bei Schüler:innen und Studierenden, was sich wiederum positiv auf den Anteil der Gründerinnen in Deutschland auswirken wird. Denn ein wesentlicher Eckpfeiler eines solchen Mindsets ist die Überzeugung, durch das eigene Handeln auch in schwierigen Situationen etwas verändern zu können. Aufgrund unterschiedlicher Erziehung zwischen Mädchen und Jungen ist diese Eigenschaft bei Frauen häufig noch geringer ausgeprägt.

    Unsere Forderung: 

    In Schulen sollten mehr Projektkurse unterrichtet und Initiativen wie „Business at School“ oder „Start-up Teens“ gefördert werden, um das Interesse von Schüler:innen am Gründen zu wecken. Wir fordern darüber hinaus, Entrepreneurship und „Digital Skills“ in den anschließenden Bildungsstufen als Querschnittsfächer anzuerkennen, die in möglichst vielen Ausbildungs- und Studiengängen integriert werden sollten. Es ist essenziell die Schüler:innen und Student:innen auf die digitalisierte Arbeits- und Gründungswelt vorzubereiten. Das Potenzial der Schüler:innen wird vervielfacht, wenn Entrepreneurship, Nachhaltigkeit und Digitalisierung als übergreifende Kompetenzen vermittelt werden. 

    Konkret schlagen wir für Hochschulen vor, Entrepreneurship, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsmodule als freiwillige Ergänzungsfächer in jedem Studiengang zu integrieren. Zusätzlich sollte es an jeder Hochschule ein Start-up-Semester mit Entrepreneurship, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsmodulen geben, an dem Studierende aus ganz unterschiedlichen Fachrichtungen gemeinsam freiwillig teilnehmen können.  So entwickeln sich Netzwerke, aus denen später interdisziplinäre Gründungsteams entstehen, die das klassische Silodenken, das an Hochschulen vorherrscht, auflösen. Dieses Semester kann dem Studium vorgeschaltet oder zwischengeschoben werden und sollte, genauso wie jede eigene Gründung im Studium als Leistung anerkannt werden, zum Beispiel als Äquivalent zu einem Praktikum, sodass sich Studienzeiten nicht zwingend verlängern. So wird eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Gründung ermöglicht, die wiederum zu mehr Experimentierfreude unter Studierenden führen kann. 

    Auch wenn nicht jede Ausgründung erfolgreich ist, ermöglicht eine frühe Gründungserfahrung die Entwicklung wichtiger Metakompetenzen. Schließlich sind die erfolgreichsten Gründerinnen und Gründer weltweit Seriengründer:innen.

    Eine weitere Forderung, um die genannten Ziele zu erreichen, ist das Schaffen von Anreizen für Lehrende und Forschende, diese Gründungen aktiv zu fördern. Diese sind, dass zeigt der Gründungsradar des Stifterverbandes 2020, wichtig, aber noch immer kein Standard.  Die mögliche Bandbreite der Anreize reicht von finanziellen Zusagen und Prämien bis zu Reputationsgewinnen. Eine zeitliche Entlastung, wie Freisemester für Gründungen, Reduktion von Lehrdeputaten oder Freistellung von anderen Aufgaben, könnten ebenso zur Gewinnung von Professor:innen und Mitarbeiter:innen für dieses Themenfeld beitragen.

    3. Tech-Fachkräftemangel bekämpfen

    2020 hatten wir in Deutschland einen Mangel von 86.000 Tech-Fachkräften (Statista, 2020). Dieser Mangel an IT-Fachkräften ist in der Start-up-Szene deutlich spürbar. Ein entscheidender Grund ist das ungenutzte Potenzial von Mädchen und Frauen, denn nur 8,8 % der MINT Ausbildungsberufe sind von Frauen besetzt. 

    Um den Tech- Fachkräftemangel auszugleichen ist es essenziell, auf der einen Seite Talente im Land zu halten und auf der anderen Seite ein attraktives Zuwanderungsland zu sein. In beiden Bereichen gibt es in Deutschland Handlungsbedarf. Um IT-Talente aus dem Ausland anzuziehen, sollte es Initiativen geben, die es für Talente aus dem Ausland attraktiv machen, in Deutschland innovativ zu sein und Start-ups zu gründen. Auf der anderen Seite müssen Start-ups die Möglichkeit haben, sich als attraktive Arbeitgeber:innen für IT-Kräfte zu positionieren. Während etablierte Unternehmen Tech-Talente mit hohen Gehältern an sich binden können, haben es Start-ups viel schwerer entsprechende Talente zu finden. 

    Hinzu kommt, dass die Rahmenbedingungen für Virtuelle-Stock-Options-Programme kompliziert, unflexibel und steuerlich unattraktiv für Arbeitnehmer:innen sind, da die gestundete Steuer beim Austritt aus dem Unternehmen sofort anfällt. Solche virtuellen Beteiligungen sind auch aus psychologischer Hinsicht nicht annähernd so attraktiv wie echte Optionen, da sie nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung am Start-up führen.

    Im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern und auch im internationalen Wettbewerb um Mitarbeiter hat Deutschland keine hinreichende Förderung von solchen Beteiligungen.

    Unsere Forderung: 

    Um den Tech-Fachkräfte Mangel zu bekämpfen, stellen wir die folgenden drei Forderungen auf. Erstens muss das Potenzial der Frauen besser genutzt werden. Der pessimistischen Selbsteinschätzung von Mädchen und jungen Frauen in Bezug auf Mathematik muss durch gezielte Förderprogramme weiter entgegengewirkt werden. Stipendienprogramme für junge Frauen in MINT Bachelorstudiengängen sollten weiter ausgebaut werden. 

    Zweitens fordern wir eine Einwanderungsinitiative am Beispiel des kanadischen Global Talent Streams aufzusetzen. Das kanadische Einwanderungsprogramm hat seit 2017 40.000 hoch qualifizierte Tech-Fachkräfte in das Land gebracht (El-Assal, 2020). Das Programm erlaubt es Arbeitgeber:innen, die Einstellung einer ausländischen IT-Fachkraft innerhalb von 10 Tagen durchzuführen. Die einzige Voraussetzung ist ein konkretes Jobangebot eines kanadischen Arbeitgebers. 

    Die dritte Forderung bezieht sich auf attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die es zum einen ermöglichen Fachkräfte zu halten und gleichzeitig Deutschland zu einem attraktiveren Standort für Fachkräfte zumachen, die für Start-ups arbeiten. Zum einen muss der Freibeträge für den steuerfreien Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen von 1.440 Euro weiter erhöht werden. In Österreich liegt der Freibeitrag bei 4.500 Euro, in Großbritannien bei circa 3.500 Euro und in Spanien sogar bei bis zu 12.000 Euro pro Jahr (Handelsblatt, Steuerboard, 2020). Wir fordern, dass der Freibetrag weiter erhöht wird, um Deutschland als Gründungsstandort und im Wettbewerb um Talente konkurrenzfähig zu machen. 

    Die neue Bundesregierung muss Regelungen für Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramme implementieren, die sich am internationalen Standard orientieren.

    4. Innovationsförderung

    Die Innovationskraft Deutschlands ist eines der wichtigsten Standbeine für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist ein wichtiger erster Schritt, um Deutschlands Innovationskraft zu stärken. Das Fördervolumen ist jedoch zu gering, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein.

    Unsere Forderung:

    Um als Gründungsstandort konkurrenzfähig zu bleiben, muss Deutschland weitere Maßnahmen ergreifen, um Forschung und Entwicklung zu fördern und innovative Geschäftsmodelle zu unterstützen. Wir fordern, eine Förderung von Forschung und Entwicklung, die sich am Beispiel des Enterprise Development Grant in Singapur orientiert. Innovativen Start-ups werden 70 % der Personalkosten erstattet (BMWi, 2018). Singapurist somit ein außerordentlich attraktiver Gründungsstandort, der auch viele deutsche Gründer:innen anzieht. 

    5. Gründung innerhalb von 24 Stunden und Bürokratie abbauen

    Der bürokratische Aufwand, ein Unternehmen zu gründen, wird von 63 % der Start-ups als massives Hindernis empfunden. Die Veränderung des zeitintensiven Prozesses ist die meistgeforderte Maßnahme an die Bundesregierung, dicht gefolgt von dem Wunsch nach einer Gründung binnen 24 Stunden, die in zahlreichen Ländern weltweit bereits möglich ist (Handelsblatt, 2021). Zum Vergleich: die Gründung eines Unternehmens dauert in Deutschland ungefähr zwischen 35 und 75 Tagen. Auf der einen Seite sorgt dieser zeitintensive Prozess für eine zusätzliche Abschreckung vor Neugründungen. Auf der anderen Seite limitiert das ewige Warten auf die Unternehmenssteuernummer oder den Eintrag in das Handelsregister den Gründungsprozess und die Handlungsfähigkeit, da das Schreiben von Rechnungen oder die Einstellung von Mitarbeiter:innen ohne diese Formalitäten unmöglich ist. Nicht nur die Dauer, sondern auch die administrativen Kosten der Unternehmensgründung reduzieren Deutschlands Attraktivität als Gründungsstandort. Laut einer Studie der Weltbank über die administrativen Kosten einer Unternehmensgründung liegt Deutschland auf Platz 144 von 190 Staaten (Weltbank, 2019).

    Unsere Forderung: 

    Wir fordern den Abbau des bürokratischen Aufwands während der Gründungsphase. Die Bundesregierung sollte dem Beispiel von Estland folgen und eine digitale Gründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Die Gründer:innen können online alle nötigen Daten zur Gründung hochladen, nachdem sie sich digital mit dem Personalausweis ausgewiesen haben. Sowohl das Finanzamt als auch die Handelskammer können auf diese Daten zugreifen. Nachdem die Daten automatisch überprüft wurden, wird dem/der Gründer:in eine Register- und Steuernummer zugeteilt. Sollten Dokumente von anderen Ämtern wie dem Arbeitsamt oder dem Gesundheitsamt benötigt werden, kann der/die Gründer:in einen Vermerk in der Anmeldung hinterlassen, sodass die jeweiligen Ämter informiert werden und Zugriff auf die benötigten Informationen erhalten.