Kategorie: Workshop

  • 35 Frauen, 2 Tage, 1 Mission – Unser Strategie-Workshop in Heidelberg

    35 Frauen reisten für 2 Tage nach Heidelberg. Denn sie haben eine gemeinsame Vision und sie packen gemeinsam an. 

    Am 3. und 4. März haben sich 35 aktive encourageventures-Mitglieder zu einer Strategietagung in Heidelberg getroffen. Diese ganz unterschiedlichen Frauen, die mit ihren vielfältigen Aufgaben und Leidenschaften im Leben schon mehr als ausgelastet sind, nahmen sich dennoch die Zeit, um der Frage nachzugehen, wie die Sichtbarkeit von Frauen in der Startup-Welt weiter erhöht und wie mehr Vielfalt in die Gründungs- und Investor:innenlandschaft gebracht werden kann!

    Das Ziel war es, gemeinsam kreativ nach vorne zu denken: Was wollen wir erreichen? Was sind unsere Ziele in diesem Jahr und wo wollen wir in 3 oder in 5 Jahren stehen? Denn die Pitch Nights sind zwar immer noch das Herz unseres Ecosystems, aber sowohl unsere Akademien, politische Arbeit und auch ganz besonders die vielen regionalen Initiativen, verändern fortlaufend das Gesicht von encourageventures. Diese dynamische und agile Struktur ist eine der größten Stärken von encourageventures.

    Herausgearbeitet haben wir Kernziele wie Networking und Sichtbarkeit, Professionalisierung, Qualität und Finanzen. Jede Arbeitsgruppe, aufgeteilt nach unseren Ressorts Marketing, Investors, Start-ups, Partners und Academy, hat dann konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele formuliert.

    Das Beste aber ist, wir blieben bei der Formulierung nicht stehen! Der Hashtag über den Workshop hinaus lautet #memberenablement. Jede der anwesenden Teilnehmerinnen hat für mindestens ein Arbeitspaket Umsetzungsverantwortung übernommen. Alle werden in regelmäßigen Reviews gemeinsam den Fortschritt begleiten.

    Nach diesen intensiven Tagen, in denen gerungen, gelacht und beschlossen wurde, sind sich alle einig: Bis zur Strategietagung 2024 liegt eine lange Strecke vor uns, aber wir freuen uns auf den gemeinsamen Weg.

    Möchtest auch Du Dich aktiv einbringen, dann registriere Dich hier LINK und werde aktives Mitglied bei encourageventures.

    #memberenablement

  • Tipps zum erfolgreichen Venture Capital Fundraising von Pre-Seed bis Series C

    Ein Highlight dieses Jahr für unsere Start-ups war das Webinar zum Thema “Venture Capital Fundraising” mit Erdinç Koç. Erdinç ist Leiter des MediaTech Hub Accelerators am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam und hat in den letzten Jahren zahlreichen Start-ups beim Fundraising geholfen.  
    Mit seinem Know-How konnte er in dem zweistündigen Webinar sämtliche Fragen unserer Gründer:innen beantworten und ihnen wertvolle Tipps mit an die Hand geben.  

    Es wurde auf die einzelnen Fundraising-Stages eingegangen, die von der Pre-Seed-Phase bis zur Series C reichen. Die einzelnen Stages sind besonders interessant, da unsere teilnehmenden Gründer:innen sich jeweils in den verschiedensten Phasen befinden und von Erdinç wie auch voneinander lernen konnten.  

    Wie finde ich den richtigen Investoren oder die richtige Investorin?

    Eine der Fragen, die sich früher oder später wahrscheinlich jedes Start-up stellen wird, ist die Frage “Wie finde ich den richtigen Investoren oder die richtige Investorin?” Zu dieser Frage gab Erdinç den Gründer:innen drei wichtige Tipps mit an die Hand.  

    • Wichtig ist es erstens, genügend Investor:innen anzusprechen, und das auf globaler Ebene. Die Gründer:innen sollen sich bei der Ansprache also nicht auf eine bestimmte Region beschränken und sich nicht scheuen, auf viele potenzielle Investor:innen zuzugehen.  
    • Zweitens ist es wichtig, die richtigen Investor:innen zu finden. Gründer:innen sollten Investor:innen finden, durch die sie weitere, für ihr Business und ihre Weiterentwicklung relevantes Netzwerk aufbauen.  
    • Drittens ist das eigene Durchhaltevermögen von großer Bedeutung. Die Gründer:innen dürfen nach Misserfolgen nicht aufgeben. Wichtig ist es, weiter Fundraising zu betreiben und die geforderte Summe durch Ablehnung nicht zu reduzieren. Im Falle von Ablehnung heißt es wieder: Weitere Investor:innen ansprechen! 

    Was macht gute Investor:innen aus?

    Doch was macht eigentlich einen guten Investor oder eine gute Investorin aus?  
    Auch hierzu wurden drei wichtige Punkte vermittelt:  

    • Gute Investor:innen helfen den Gründer:innen das richtige Netzwerk aufzubauen. 
    • Auf finanzieller Ebene gehen sie mit den Gründer:innen in die nächste Finanzierungsrunde. 
    • Außerdem helfen sie dabei, geeignete Mitarbeiter zu finden und vermitteln Talente weiter, die für das Unternehmen einen Mehrwert bieten.  

    Risikokapital zu akquirieren, verläuft nicht immer gleich erfolgreich. Daher rät Erdinç den Gründer:innen diese Reise (dennoch) zu genießen und es auf ihre eigene Art und Weise zu machen. Zudem gilt: Vernetzt euch untereinander und nutzt eure Kontakte!  
     
    Wir freuen uns über die Kooperation und das großartige Seminar. Unsere Gründer:innen haben die Chance bekommen, alle Fragen zu stellen, die sie zur Thematik beschäftigen und sich untereinander auszutauschen.  

  • Interview mit Ludmilla Maurer zu Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups

    Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups werden jetzt auch in Deutschland steuerlich attraktiv. Zu diesem Thema haben wir ein Interview mit Ludmilla Maurer, Fachanwältin für Steuerrecht, geführt. Save the date: Ludmilla gibt am 24. Februar ein Webinar für unsere Mitglieder zu diesem Thema!

    Ab dem 1. Juli 2021 sind Mitarbeiterbeteiligungen am Kapital von Start-Up-Unternehmen steuerlich attraktiver geworden. Was war der Hintergrund für diese gesetzliche Neuregelung?

    Werden Anteile am Unternehmen vergünstigt auf Arbeitnehmer übertragen, so muss der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer gewährte Vergünstigung als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln. Bislang musste die Besteuerung im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile auf den Arbeitnehmer erfolgen. Das obwohl dem Arbeitnehmer keine liquiden Mittel zugeflossen sind. Der Arbeitnehmer musste die darauf anfallende Einkommensteuer aus anderen Mitteln begleichen (sogenanntes Dry Income). Aus diesem Grund war eine echte Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen bisher steuerlich unattraktiv. Start-Ups haben daher regelmäßig auf sog. Phantom Stock Lösungen zurückgegriffen. Diese Problematik wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung beheben. 

    Was waren die eigentlichen Beweggründe für den Gesetzgeber die Neuregelung einzuführen?

    Der Gesetzgeber wollte den Standort Deutschland gerade für Start-Ups attraktiver gestalten. Diese sind ein wichtiger Faktor für das Innovations- und Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft. Start-Ups sollte es daher einfacher gemacht werden, ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, um so hochqualifizierte Fachkräfte leichter für sich gewinnen zu können. Im internationalen Vergleich sind die steuerlichen Rahmenbedingungen hierfür in Deutschland bisher sehr ungünstig gewesen.

    Was genau hat sich in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich verändert?

    Mit Wirkung zum 1.7.2021 hat der deutsche Gesetzgeber einen neuen § 19a EStG eingeführt. Demnach unterliegt die dem Arbeitnehmer gewährte Vergünstigung im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile nicht der Besteuerung. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgt die Besteuerung erst, wenn die Anteile vom Arbeitnehmer (entgeltlich oder unentgeltlich) übertragen werden, also in der Regel mit Exit, oder mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls diese früher erfolgen soll, spätestens aber nach zwölf Jahren. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages ist allerdings der Zeitpunkt der Anteilsübertragung auf den Arbeitnehmer maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Besteuerung erst viel später erfolgt. Dadurch wird nunmehr eine vorübergehende Steuerbefreiung für maximal zwölf Jahre gewährt. Sollten die Anteile zum Zeitpunkt der Besteuerung an Wert verlieren, so kann dieser Wertverlust der Anteile bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt werden. Zudem hat sich der allgemeine Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360,- Euro auf 1.440,- Euro pro Jahr erhöht. 

    Was sind die Voraussetzungen für eine vorübergehende Steuerbefreiung? 

    Die Gründung des Unternehmens, an dem sich die Mitarbeiter beteiligen sollen, darf nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegen. Außerdem muss das Unternehmen zum Zeitpunkt der Übertragung oder im vorangegangen Kalenderjahr als kleines oder mittleres Unternehmen („KMU“) gelten. Um noch als kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, dürfen die folgenden Schwellenwerte nicht überschritten werden: weniger als 250 Mitarbeiter, höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz sowie höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Darüber hinaus muss die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die Neuregelung gilt für all Anteilsübertragungen nach dem 30.6.2021. 

    Was ist nunmehr der größte Vorteil echter Kapitalbeteiligungen gegenüber den Phantom Stocks?

    Im Fall einer echten Kapitalbeteiligung kann der Besteuerungszeitpunkt auf maximal zwölf Jahre hinausgeschoben werden, wobei gleichzeitig die Wertzuwächse der Kapitalbeteiligung sowie zukünftige Gewinnausschüttungen bereits als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren unterliegen und damit in der Regel niedriger besteuert werden. Bei Phantom Stocks erfolgt hingegen in der Regel eine Barzahlung im Zeitpunkt des Exits, die in voller Höhe als Arbeitslohn dem progressiven Steuersatz unterworfen wird. Es lohnt sich daher, bestehende Phantom Stock Plans zu überdenken und eventuell durch echte Kapitalbeteiligungen zu ersetzen bzw. zukünftig echte Mitarbeiterbeteiligungen den Phantom Stock Plans vorzuziehen

  • Blick in die Kristallkugel? – Tipps zur Finanzplanung für Gründerinnen

    Blick in die Kristallkugel? – Tipps zur Finanzplanung für Gründerinnen

    Innerhalb kürzester Zeit war unser Workshop zur “Finanzplanung für Gründerinnen” ausgebucht. Alle Teilnehmerinnen trafen sich am 11. August zum 1,5 stündigen Webinar mit Start-Up-Expertin Heike Hölzner. Die Professorin für Entrepreneurship und Mittelstandsmanagement an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin verrät in ihrem für uns verfassten Blogartikel, warum es vielen Gründer:innen schwer fällt ihre Finanzen zu planen und wie sie sich dem Thema nähern können.

    Das schöne an Finanzplänen ist, dass sie für alle gleich sind. Man muss nur wissen, wie man sie erstellt und ein paar Tipps und Tricks kennen. Das war mein Ziel mit diesem Webinar.

    Gerade zu Beginn einer Gründung empfinden viele die Finanzplanung als lästige Pflicht. Sie nimmt Zeit in Anspruch, die an anderer Stelle fehlt. Und nicht selten fühlt sich die Erstellung eines 3-Jahres-Plans zudem wie der Blick in die Kristallkugel an.

    Finanzplanung als belastbare Entscheidungsgrundlage

    Es geht aber gar nicht darum einen unverrückbaren Plan aufzustellen. Jeder Investor und jede Investorin weiß, dass dies unmöglich ist und die Realität in einigen Monaten anders aussehen wird. Dennoch ist eine solide aufgestellte Finanzplanung sehr hilfreich. Sie dient für den Moment als belastbare Entscheidungsgrundlage und hat im Wesentlichen drei Funktionen:

    1. Analysefunktion: Die Erstellung aller notwendigen Teilpläne ist ein analytischer Prozess, der hilft die Dynamik im eigenen Geschäftsmodell besser zu verstehen.
    2. Informations- und Steuerungsfunktion: Die Kennzahlen der Finanzplanung, wie Rendite oder Liquidität, zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.
    3. Symbolwirkung: Eine korrekte und kongruente Finanzplanung signalisiert Investor/innen und Partner/innen Kompetenz und Sorgfalt

    Wir haben uns im Webinar einen Überblick über die wichtigsten Teilbereiche der Finanzplanung verschafft und wie sie zusammenhängen.

    Vor- und Nachteile von Planungsvorlagen

    Außerdem haben wir über die Vor- und Nachteile von Planvorlagen in Excel oder software-basierte Lösungen gesprochen. Die wichtigsten Learnings des Abends sind:

    • Achtet auf eine betriebswirtschaftlich korrekte Planung. Es macht z.B. einen Unterschied, ob ihr „Bilanzierer“ seid oder nicht
    • Nutzt professionelle Excel-Vorlagen oder Softwaretools, das spart Zeit und Nerven
    • Wenn ihr mit Excel arbeitet, berücksichtigt etablierte Planungsgrundsätze wie z.B. die Trennung von Teilplänen auf Registerblättern oder die Kennzeichnung von Eingabe- und Ausgabezellen
    • Verknüpft eure Umsatzberechnungen mit KPIs. Das gilt vor allem für digitale Geschäftsmodelle.
    • Macht eure Annahmen im Plan deutlich und seid vorbereitet diese im Gespräch mit Investorinnen und Investoren erläutern zu können
    • Erstellt Szenarien und plant Liquiditätspuffer ein
    • Und wenn ihr dann nach bestem Wissen und Gewissen geplant habt und hinter euren Zahlen steht, dann solltet ihr zwar weiter offen für Feedback und gute Ratschläge bleiben, euch aber nicht verunsichern lassen. Niemand kennt euren Plan so gut wie ihr! Änderungen hinter denen ihr nicht steht, müsst ihr nicht durchführen.

    Wertvolle Tipps kamen auch von den Teilnehmerinnen selbst. Es waren Gründerinnen aus ganz Deutschland mit sehr unterschiedlichen fachlichen Hintergründen zugeschaltet, die offen ihre Erfahrungen und ihr Wissen geteilt haben. Insgesamt eine tolle Atmosphäre, trotz des „trockenen“ Themas.

    Das war erst der Anfang

    Was sich klar gezeigt hat ist, „Finanzplanung für Gründerinnen“ war erst der Anfang. Pitch Training, Investorenansprache, Unternehmensbewertung, sind nur einige der Themen, die sich die Teilnehmerinnen für die Zukunft wünschen. Genauso wie eine Möglichkeit zur Vernetzung untereinander.

    Mir hat es riesig Spaß gemacht und ich freue mich über die tolle Community, die hier entsteht.

    Wärst Du auch gerne live dabei gewesen? Dann haben wir gute Nachrichten für Dich. Am 15. September nimmt sich Prof. Dr. Heike Hölzner erneut 1,5 Stunden Zeit für einen Workshop zum Thema “Finanzplanung für Gründerinnen” mit Euch. Werde einfach Teil unseres Netzwerks, um dabei zu sein. Hier kannst Du Dich registrieren: https://encourage-ventures.com/registrierung-start-ups/

    „If plan A isn‘t working, I have plan B, plan C and even D. “

    Serena Williams